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Wiederbeschaffungswert - Was gibt es zu beachten

  • Writer: Florian Bormann
    Florian Bormann
  • Jan 3
  • 2 min read

Wiederbeschaffungswert

Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert kurz WBW ist der Betrag, den du auf dem Gebrauchtwagenmarkt zahlen musst, um ein Fahrzeug zu erwerben, das deinem beschädigten Auto in Art und Zustand entspricht. Es handelt sich also um die Summe, die erforderlich ist, um bei einem seriösen Händler ein vergleichbares und gleichwertiges Fahrzeug zu bekommen.


Wie wird der WBW ermittelt?

Die Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts erfolgt auf Grundlage mehrerer Faktoren, die das Fahrzeug betreffen. Dazu gehören:


- Marke und Modell des Fahrzeugs

- Ausstattung und optionale Extras

- Laufleistung / Kilometerstand

- Anzahl der Vorbesitzer

- Allgemeiner Zustand des Fahrzeugs

- Erstzulassung

- Fälligkeit der Haupt- und Abgasuntersuchung

- Mögliche Vor- und Altschäden

- Regionale und saisonale Marktentwicklungen


Der WBW im Kontext von Haftpflichtschäden

Bei der Regulierung von Haftpflichtschäden spielt der Wiederbeschaffungswert eine wesentliche Rolle, besonders wenn es darum geht, zu entscheiden, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist. Sollte der Betrag für die Reparatur die Höhe des Wiederbeschaffungswerts übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.


Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:


- Wiederbeschaffungswert: 15.000 €

- Reparaturkosten: 20.000 €

- Restwert: 4.000 €


In diesem Fall beläuft sich der Wiederbeschaffungsaufwand auf 11.000 €. Dieser Betrag wird dir von der gegnerischen Versicherung als Schadenersatz erstattet, während der Restwert den Betrag darstellt, den du beim Fahrzeugverkauf erhalten würdest.


WBW bei Oldtimern und seltenen Fahrzeugen

Bei Oldtimern oder seltenen Fahrzeuge mit Limitierung kann der Wiederbeschaffungswert sogar den Neuwert übersteigen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass historische oder seltene Fahrzeuge bei Sammlern oft hohe Werte erzielen, insbesondere bei Fahrzeugen mit geringen Stückzahlen oder Sondereditionen. Entsprechend ist bei der Festlegung / Bestimmung des WBW sowohl Expertise und know-how als auch eine umfassende Kenntnis der aktuellen Marktlage erforderlich.


Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Wiederbeschaffungswert eine zentrale Rolle bei der Schadensregulierung spielt. Eine präzise Ermittlung ist entscheidend für eine faire Entschädigung. Bei Fragen oder für eine professionelle Begutachtung stehen wir für sie bereit. Kontaktiere uns, um eine unabhängige Begutachtung deines Fahrzeugs vor Ort zu erhalten und sicherzustellen, dass der Schaden angemessen reguliert wird. Wir helfen dir gerne bei der gesamten Unfallabwicklung sowie bei der Erstellung von Gutachten und Kostenvoranschlägen.


Ihr Gutachter in München, Erding, Ismaning, Kirchheim und Umgebung.

 
 
 

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