Der Restwert
- Florian Bormann

- Feb 7
- 2 min read

Was versteht man unter dem Restwert eines Fahrzeugs?
Der Restwert ist der Wert eines Kraftfahrzeugs nach einem Unfall, während es sich noch im unreparierten Zustand befindet. Dieser Wert wird von einem unabhängigen Sachverständigen auf dem allgemeinen Markt ermittelt, wobei das spezifische Schadenbild und die regionalen Marktbedingungen berücksichtigt werden. Er beschreibt somit den materiellen Wert, den das Fahrzeug nach einem Schadensereignis noch hat, vorausgesetzt, es wurde noch keine Reparatur vorgenommen.
Wann ist der Restwert relevant?
Er wird benötigt, wenn der Schaden / die Reparaturkosten 50 % des Wiederbeschaffungswerts übersteigen. Bei einem Totalschaden ist die Ermittlung des Restwertes für die Schadensregulierung unerlässlich.
Wie wird der Restwert in einem Gutachten ermittelt?
Die Bestimmung des Restwertes erfolgt in der Regel durch den Gutachter der Angebote von seriösen Käufern einholt. Dies kann sowohl lokal als auch über Restwertbörsen (z.B. WinValue, AutoOnline u.a.) geschehen. Die Käufer geben dann Angebote für das beschädigte Fahrzeug ab, wobei das höchste Angebot als Restwert für das Gutachten berücksichtigt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, dass nur Angebote von seriösen Händlern im Umkreis von 100 Kilometern für die Ermittlung des Restwertes herangezogen werden dürfen.
Muss ich mein Fahrzeug verkaufen?
Nein, der Verkauf ist optional und keine Verpflichtung.
Welche Bedeutung hat der Restwert im Gutachten für dich als Geschädigten?
Als Geschädigter hast du das Recht, dein Fahrzeug sofort zum höchsten ermittelten Restwert zu verkaufen, ohne auf ein höheres Angebot der Versicherung warten zu müssen. Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung dir jedoch ein höheres Angebot unterbreitet, musst du dieses annehmen, sofern das Fahrzeug noch nicht verkauft wurde.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf die Abrechnung der fiktiven Reparaturkosten erlischt, wenn das Fahrzeug im unreparierten Zustand zum Resterlös verkauft wird. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr verändert werden. Es muss in dem Zustand verkauft werden, in dem es für die Resterwertermittlung präsentiert und angeboten wurde.
Bei Fragen rund um das Thema Restwert stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Fazit:
Der Restwert ist ein entscheidender Faktor bei der Schadensregulierung nach einem Kfz-Unfall. Er gibt den Wert deines Fahrzeugs nach dem Unfall an, bevor Reparaturen durchgeführt werden. Die Ermittlung erfolgt durch deinen Sachverständigen, der Angebote von seriösen Käufern einholt, wobei nur Angebote von Händlern im Umkreis von 100 Kilometern relevant sind. Du hast das Recht, dein Fahrzeug zum höchsten ermittelten Restwert zu verkaufen. Beachte jedoch, dass dann der Anspruch auf fiktive Reparaturkosten erlischt.
Ihr Gutachter im Raum München, Erding, Ismaning, Kirchheim und Umgebung.




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