Fiktive Abrechnung - Reparaturkosten auszahlen lassen
- Florian Bormann

- Dec 13, 2024
- 2 min read

Kann ich mir die Reparaturkosten auszahlen lassen?
Ein Autounfall kann schnell zu einer unangenehmen und kostspieligen Angelegenheit werden. In der Regel ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, die entstandenen Reparaturkosten zu decken.
Doch was ist, wenn du als Geschädigter keine Reparatur durchführen lassen möchtest? Ist das möglich? Ja, das ist möglich! Du kannst dir die Kosten auszahlen lassen, und zwar durch eine fiktive Abrechnung im Haftpflichtschadenfall.
Was ist eine fiktive Abrechnung und wie funktioniert sie?
Die fiktive Abrechnung ermöglicht es Geschädigten, die Reparaturkosten von der Versicherung auszahlen zu lassen, ohne tatsächlich eine Reparatur durchzuführen. Der Schadenswert wird anhand eines Gutachtens ermittelt. Du hast die Wahl zwischen der Reparatur deines Fahrzeugs oder der Auszahlung der Reparaturkosten.
Um eine fiktive Abrechnung durchzuführen, benötigst du ein detailliertes Unfallgutachten, das die Reparaturkosten genau angibt. Ein Gutachten ist einem Kostenvoranschlag vorzuziehen, da es präzisere Informationen liefert. Um Kürzungen zu vermeiden, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Wie führt man eine fiktive Abrechnung durch?
Nachdem du das Gutachten erhalten hast, reichst du es bei der regulierenden Versicherung ein (idealerweise über deinen Rechtsanwalt) und forderst eine fiktive Abrechnung auf Basis der ermittelten Reparaturkosten an. Es ist wichtig zu betonen, dass du keinerlei Bedenken haben solltest, dir das Geld auszahlen zu lassen.
Die Versicherung zieht oft eine fiktive Abrechnung vor, da sie dadurch keine Mehrwertsteuer erstatten muss, was zu Einsparungen führt. Bei dieser Abrechnungsart fällt der Wiederherstellungsaufwand nur als Nettobetrag an.
Worauf sollte achten?
Eine fiktive Abrechnung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug keinen Totalschaden erlitten hat und die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert liegen. Außerdem kann die Versicherung bei dieser Methode bestimmte Positionen kürzen, die nicht unbedingt anfallen. Versicherer prüfen die Gutachten oft mit Hilfe von Prüffirmen.
Oftmals werden Kürzungen vorgenommen, die nicht gerechtfertigt sind. Um sich dagegen abzusichern, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Bei größeren Kürzungen kann auch der Sachverständige eine Stellungnahme zu den technischen Aspekten abgeben, um die Interessen des Geschädigten zu wahren.
Insgesamt bietet die fiktive Abrechnung eine flexible Lösung für Geschädigte, die ihren Kfz-Schaden nicht reparieren lassen möchten. Sie stellt eine rechtlich fundierte Möglichkeit dar, finanzielle Verluste nach einem Unfall zu kompensieren.
Fazit:
Die fiktive Abrechnung ist eine flexible und rechtlich fundierte Lösung für Geschädigte, die keine Reparatur ihres Kfz-Schadens wünschen. Dieser Weg ermöglicht es dir, finanzielle Einbußen nach einem Unfall auszugleichen und dein Recht durchzusetzen. Bei weiteren Fragen stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Ihr Gutachter in München, Erding, Ismaning, Kirchheim und Umgebung.




Comments