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Änderungsabnahme 
(Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO)

In der StVZO sind bestimmte Fahrzeugänderungen prüfungspflichtig.

Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden, ist eine Eintragung / Änderungsabnahme erforderlich.

Für eine positive Abnahme, sind an die oben genannten Gutachten / Genehmigungen (Prüfzeugnisse) sowie an die Begutachtung selber Auflagen und Bedingungen geknüpft:

  • Verwendungsbereich muss eingehalten werden  - Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können

  • Aufgeführte Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden

  • Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs muss weiterhin gegegeben sein

 

Die positive Änderungsabnahme wird durch uns durch Ausstellen eines Änderungsnachweises (Nachweis über den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt.

Bild Abnahme.jpg

Beispiele für Änderungen mit TGA oder ABE

BORMANN

HU-PRÜFSTELLE & GUTACHTEN

Tel: 0172 9646366

Ingenieur- & Sachverständigenbüro Bormann

Inhaber Florian Bormann

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