Änderungsabnahme
(Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO)
In der StVZO sind bestimmte Fahrzeugänderungen prüfungspflichtig.
Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden, ist eine Eintragung / Änderungsabnahme erforderlich.
Für eine positive Abnahme, sind an die oben genannten Gutachten / Genehmigungen (Prüfzeugnisse) sowie an die Begutachtung selber Auflagen und Bedingungen geknüpft:
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Verwendungsbereich muss eingehalten werden - Prüfzeugnis muss dem Fahrzeug zugeordnet werden können
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Aufgeführte Auflagen und Bedingungen müssen eingehalten werden
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Vorschriftsmäßigkeit und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs muss weiterhin gegegeben sein
Die positive Änderungsabnahme wird durch uns durch Ausstellen eines Änderungsnachweises (Nachweis über den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von Teilen) schriftlich bestätigt.
